Fachschulen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
F. sind noch der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Ihre Aufgabe ist es, mittlere „Kader“ für alle Zweige der Volkswirtschaft und des kulturellen Lebens auszubilden. Ab 1958/59 sollen nur noch Bewerber mit mittlerer Reife und abgeschlossener Berufsbildung berücksichtigt werden. Dauer der Ausbildung: in der Regel drei Jahre (das gilt vor allem für die zahlreichen Ingenieurschulen) 1957 gab es 307 F., davon 83 landwirtschaftliche, 64 technische, 58 pädagogische (für Unterstufen-Lehrer, Heimerzieher, Kindergärtnerinnen), 50 für mittlere Kader im Gesundheitswesen. 144 Schulen führen ein Fernstudium durch. Zahl der Direktschüler (1957): 65.789, der Fernschüler 21.021, der Abendschüler 28.943, insgesamt 115.753 Fachschüler. (Schule, Erziehungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102
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