FDJ-Kontrollposten (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Eine von der SED angetriebene und immer wieder angefachte Überwachungsorganisation, nach Vorbild des Komsomol, in Betrieben und Verwaltungen aller Art. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS wirken oft mehrere F. unter „Zentralen F.“
Das IV. Parlament der FDJ (Mai 1952) legte in der Hauptentschließung fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der ZR der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die FDJ-Bürokratie beruft sich dabei auf das „Gesetz zur … Förderung der Jugend“ (vom 8. 2. 1950). In § 3 der 5. Durchf.-Anordn. dieses Gesetzes (vom 8. 2. 1954) heißt es: „Die auf Initiative der FDJ gebildeten Kontrollposten der Jugend … sind durch die Leistungen der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft in ihrer Arbeit zu unterstützen.“
Am 20. 2. 1954 klagte Ulbricht (auf dem 1. Kongreß der Arbeiterjugend): „Die Arbeit der Kontrollposten ist … vom Verband der FDJ in keiner Weise der Wichtigkeit entsprechend gefördert worden.“ Sie arbeiten, so sagte er, „wie die Einsatzbrigaden des Komsomol“. Die „Volkswacht“ (Gera) forderte am 18. 2. 1955 bessere Arbeit der F. und teilte mit: Beispiel für F. „gab uns der Komsomol in der SU. Unter dem Namen ‚Leichte Kavallerie‘ wurde in den dreißiger Jahren solch eine Bewegung geschaffen. — Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärt „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wird dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ fordert Verstärkung der F.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 105