Finanzbeirat (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Gremium bei den Räten der Bezirke und Kreise zur Beratung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit aller Finanzorgane, Abteilungen Finanzen, Banken (Bankwesen), der Deutschen ➝Versicherungsanstalt und Finanzrevision. Der F. soll zweimal im Monat zusammentreten. Im F. sind u. a. die Entwürfe der Haushaltspläne einschließlich der Investitionspläne und langfristigen Kreditpläne, der kurzfristigen Kreditpläne und Bargeldumsatzpläne sowie der Pläne für Spareinlagen zu beraten. Der F. berät ferner die Berichte über die Erfüllung der Pläne und der den örtlichen Organen vorzulegenden Finanzanalysen sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse der in ihrem Bereich liegenden VEW, der Genossenschaften, der Privatwirtschaft und der Halbstaatlichen Betriebe.
Die aus der Arbeit des F. gewonnenen Erkenntnisse sind dem Rat, den Plankommissionen bzw. dem Wirtschaftsrat und der SED mitzuteilen, damit grundsätzliche Probleme entschieden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. (Finanzsystem)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 108
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