Grenzpolizeihelfer (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Freiwillige Helfer der Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht. Die G. sind den örtlichen Grenzpolizeikommandos oder höheren Einheiten zugeteilt. Sie erhalten Ausbildung an Infanteriewaffen und müssen sich zu mindestens 12 Stunden Dienstleistung im Monat verpflichten. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sogenannten „Schwerpunkten“, d. h. Spitzeltätigkeit. Zugleich stehen sie als Auffüllungsmannschaften den Einheiten der Grenzpolizei für Einsätze zur Verfügung. — Der Ministerrat erließ am 5. 6. 1958 eine „Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Grenzpolizei“.
Literaturangaben
- Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S.
- Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 132
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