DDR von A-Z, Band 1959

Grenzpolizeihelfer (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Freiwillige Helfer der Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht. Die G. sind den örtlichen Grenzpolizeikommandos oder höheren Einheiten zugeteilt. Sie erhalten Ausbildung an Infanteriewaffen und müssen sich zu mindestens 12 Stunden Dienstleistung im Monat verpflichten. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sogenannten „Schwerpunkten“, d. h. Spitzeltätigkeit. Zugleich stehen sie als Auffüllungsmannschaften den Einheiten der Grenzpolizei für Einsätze zur Verfügung. — Der Ministerrat erließ am 5. 6. 1958 eine „Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Grenzpolizei“.

 

Literaturangaben

  • Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S.
  • Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 132


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.