DDR von A-Z, Band 1959
Handelsbank A. G., Deutsche (1959)
Siehe auch:
Am 23. 2. 1956 in Ost-Berlin mit einem Aktienkapital von 30 Mill. DM Ost der Deutschen ➝Notenbank gegründet. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vor allem auf die Finanztransaktionen mit dem „kapitalistischen“ Ausland (Durchführung bankmäßiger Geschäfte im Einfuhr-, Ausfuhr- und Transithandel). Für den Verrechnungs- und Devisen-Verkehr mit den Sowjetblockländern bleibt die Deutsche Notenbank zuständig, die auch das Valuta-Monopol behält, da der Devisenverkehr an die Handelsbank lediglich „delegiert“ wurde und die Endverrechnung immer durch die Deutsche Notenbank läuft.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 139
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