Hausbuch (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
An- und Abmeldebuch für Dauer- und Besuchsbewohner eines jeden Hauses in den Städten der SBZ, das vom Hausbesitzer oder -verwalter zu führen ist. Dem zuständigen Polizeirevier sind die Eintragungen mitzuteilen. Soll angeblich nur allgemeines Meldewesen erleichtern, dient aber wesentlich der politischen Überwachung aller Reisenden und Umziehenden. Wurde im Laufe des Jahres 1952 probeweise „freiwillig“ eingeführt. („Es haben“, so schreibt „Morgen“ am 11. 1. 1953 „Hausgemeinschaften den Vorschlag ge[S. 143]macht, ein H. einzuführen.“) Wurde 1. 1. 1953 zur Vorschrift gemacht, so z. B. im Sowjetsektor Berlins durch Verfügung des Präsidenten der Volkspolizei Berlin.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 142–143
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