Heimerziehung (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966
Die H. hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche, deren Erziehung nicht durch das Elternhaus gesichert ist, mit Hilfe der Schule zu betreuen (VO über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen vom 26. 7. 1951, GBl. Nr. 91/51, S. 708). Einrichtungen der H. (öffentliche und der „volkseigenen Wirtschaft“) sind Normalkinderheime, Spezialheime für schwererziehbare und bildungsfähige schwachsinnige Kinder, Jugendwohnheime, Kindererholungsheime, Hilfsschulheime, Heime für ausländische Kinder und Jugendwerkhöfe (für erziehungsschwierige und straffällige Jugendliche). Gesamtzahl der Einrichtungen der H.: 576 mit 4.228 Erziehern. Die Einweisungen in Jugendwerkhöfe erfolgen auf Grund von Entscheidungen der Jugendgerichte oder werden vom Rat des Kreises angeordnet. Neben den angeführten Einrichtungen gibt es 141 konfessionelle Einrichtungen der H. mit 702 Erziehern.
Literaturangaben
- Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S.
- Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 144
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