Kontrollziffer (1959)
Siehe auch:
Bei der Aufstellung der Pläne legt die Staatliche ➝Plankommission dem Ministerrat K. für die wirtschaftliche Entwicklung während des Planzeitraumes vor. Nach Verabschiedung werden die K. an die unteren Instanzen weitergegeben. Hier werden sie aufgegliedert, ergänzt und an die nächst niederen Instanzen weitergeleitet. Dieser Prozeß setzt sich bis in die Betriebe fort, die auf dieser Grundlage sog. Planvorschläge ausarbeiten und an die übergeordneten Instanzen zurückleiten. Auf dieser Grundlage stellt die Plankommission den Volkswirtschaftsplan auf.
Nach Verabschiedung werden die Kennziffern auf dem angegebenen Instanzenwege differenziert und aufgeteilt, bis sie wiederum bei den Betrieben als „Staatliche Aufgaben“ erscheinen. (Planung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 186
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