DDR von A-Z, Band 1959

Leistungsprinzip (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Nach dem L. soll die Entlohnung ausschließlich nach der Leistung erfolgen. Das L. ist ein wichtiger Grundsatz der sowjetzonalen Arbeitspolitik zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Ihm entspricht vor allem das Lohnsystem. (Leistungslohn, Prämienzeitlohn, Stücklohn, Zeitlohn, Prämienwesen, TAN)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 214


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.