DDR von A-Z, Band 1959
Leistungsprinzip (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Nach dem L. soll die Entlohnung ausschließlich nach der Leistung erfolgen. Das L. ist ein wichtiger Grundsatz der sowjetzonalen Arbeitspolitik zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Ihm entspricht vor allem das Lohnsystem. (Leistungslohn, Prämienzeitlohn, Stücklohn, Zeitlohn, Prämienwesen, TAN)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 214