Öffentlicher Dienst (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
An Stelle des früheren Beamten ist der Mitarbeiter des Staatsapparates getreten, der grundsätzlich die gleiche arbeitsrechtliche Stellung hat wie jeder andere Arbeitnehmer. Mitarbeiter des Staatsapparates, die hoheitliche Funktionen ausüben, heißen Staatsfunktionäre. Ihr Arbeitsverhältnis wird durch den Verwaltungsakt der Berufung begründet und durch den der Abberufung beendet. Das gleiche gilt für Hochschullehrer. Die Mitarbeiter des Staatsapparates unterliegen besonderen Disziplinarbestimmungen (Arbeitsdisziplin, Disziplinarmaßnahmen). Eine besondere Altersversorgung gibt es nicht mit Ausnahme für die Angehörigen von technischen und wissenschaftlichen Berufen, darunter für Lehrer, sowie für die Angehörigen der Post und der Eisenbahn. (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 259
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