DDR von A-Z, Band 1959

Postsparkasse (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Zur Teilnahme am P.-Dienst sind alle natürlichen Personen berechtigt, die einen Personalausweis der „DDR“ besitzen oder in einem solchen eingetragen sind. Die Postsparkonten werden beim Postsparkassenamt Berlin geführt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.