Präsident der Republik (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966
Staatsoberhaupt der „DDR“, im wesentlichen mit repräsentativen Befugnissen ausgestattet (verfassungsrechtliche Stellung schwächer als die des Bundespräsidenten, Art. 101–108 der Verfassung). Der PdR. verkündet die Gesetze (ohne Einspruchsmöglichkeit), nimmt die eidliche Verpflichtung der Regierungsmitglieder vor, vertritt die „DDR“ im völkerrechtlichen Verkehr und übt unter Beratung durch den Gnadenausschuß der Volkskammer das Begnadigungsrecht aus (Gnadenrecht). Der PdR. wird von der Volkskammer mit einfacher Mehrheit auf vier Jahre „gewählt“ (Mindestalter: 35 Jahre); seine Abberufung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Volkskammer. Im Falle seiner zeitweiligen Verhinderung wird der PdR. durch den Präsidenten der Volkskammer vertreten. — PdR. ist seit Errichtung der „DDR“ (im Oktober 1949) Wilhelm Pieck. Amtssitz ist Berlin-Niederschönhausen; die Amtsgeschäfte erledigt die Präsidialkanzlei — Chef der Präsidialkanzlei und Staatssekretär beim PdR. (seit 1951) Max ➝Opitz (SED).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 276
| Prämienzeitlohn | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Präsidium des Ministerrates |