Schulklub (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958
Einrichtung zur Betreuung und Beschäftigung grundschulpflichtiger Kinder in der unterrichtsfreien Zeit, vor allem für Kinder berufstätiger Eltern, geschaffen auf Grund der VO zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen vom 4. 3. 1954 (6. Durchführungsbestimmung vom 9. 10. 1954). Gilt als Einrichtung der Schule. Umfaßt einen Hort, in dem die Kinder täglich betreut und bei der Erledigung der Schulaufgaben angeleitet werden, sowie Arbeitsgemeinschaften für die älteren zur Ausfüllung der unterrichtsfreien Zeit. Zusätzliche Aufgaben: Veranstaltungen zu Zwecken der Bildung und Unterhaltung, Sicherung der Erholung während der Ferien. Der Sch. soll seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden Pionierorganisation (Junge Pioniere) lösen, ist somit ein Instrument zur Koordinierung der gesamten außerschulischen Erziehung der Grundschulkinder. (Erziehungswesen, Schule)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 316