Sparkaufbrief (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
„Zur Erleichterung des Sparens und zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“ durch VO vom 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem. S. werden an natürliche Personen, die ein normales Sparkonto unterhalten, gegen Abbuchung von einem Lohn- oder Gehaltskonto oder gegen Bareinzahlung des Gegenwertes ausgegeben. Ein S. verliert ein Jahr nach Ausstellung seine Gültigkeit. Nichtverbrauchte Beträge werden dem ursprünglichen Konto wieder gutgeschrieben. Alle Geschäfte des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels sind verpflichtet, S. als Zahlungsmittel anzunehmen. (Sparkassen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 333
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