DDR von A-Z, Band 1959

Staatsangehörigkeit (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Nach Art. 1 Abs. 4 der Verfassung gibt es nur eine deutsche S. Entsprechend dieser Bestimmung unterscheidet man in der SBZ bisher noch nicht eine besondere „DDR“-S. von der S. der in der Bundesrepublik lebenden Deutschen.

 

Eine Deutsche, die einen Ausländer oder Staatenlosen heiratet, verliert dadurch die deutsche S. nicht. Eine Ausländerin oder Staatenlose erwirbt durch die Ehe mit einem Deutschen nicht die deutsche S. (Anordnung über die Gleichberechtigung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht vom 30. 8. 1954 — ZBl. S. 431).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 339


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.