DDR von A-Z, Band 1959
Staatsplanvorhaben (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Beurteilung, Entscheidung, Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat direkt unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum der Durchführung und zu erreichende Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt als St.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 343