DDR von A-Z, Band 1959
Straßenverkehr (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966
Der St. ist geregelt durch die St.-Ordnung — StVO — vom 4. 10. 56 und die St.-Zulassungsordnung — StVZO — vom gleichen Tage. Die Bestimmungen entsprechen im wesentlichen den in der BRD geltenden. Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 50 km, auf Autobahnen für PKW und K'räder auf 100 km, für die übrigen Kraftfahrzeuge auf 80 km festgesetzt. (Kraftverkehr)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 353