Straßenwesen (1959)
Siehe auch:
Nach sowjetzonalen Angaben beträgt die Länge des klassifizierten Straßennetzes 47.898 km (in der BRD 130.000 km). Davon entfallen 1.347 km auf Autobahnen, 11.224 km auf Fernverkehrsstraßen, 17.004 km auf Landstraßen I. Ordnung und 18.296 km auf Landstraßen II. Ordnung. Die Straßen sind wegen des Mangels an Straßenbaumaterial, insbesondere an bituminösen Bindemitteln, teilweise recht schlecht. Der Zustand der Autobahnen ist im allgemeinen gut. Schätzungsweise 30 bis 40 v. H. des klassifizierten Straßennetzes sind reparaturbedürftig. Die Pflege der Straßen ist Aufgabe der Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe. Wegen des Mangels an Arbeitskräften können die Straßenunterhaltungsarbeiten nur an besonderen Schwerpunkten durchgeführt werden. Als solche gelten neben den Autobahnen die Fernstraßen Küstrin–Berlin–Magdeburg–Zonengrenze und Berlin–Leipzig–Zeitz, ferner die Nord-Süd-Verbindung Stralsund–Berlin–Senftenberg.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 353