DDR von A-Z, Band 1959
Wirtschaftsgesetze (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962
Vom Zivilrecht wird in der SBZ das „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ unterschieden. Um das BGB — wie vorgesehen — 1962 außer Kraft setzen zu können (Justizreform), sind deshalb neben dem neuen Zivilgesetzbuch eine Reihe von W. geplant: Gesetze über das Volkseigentum und das sozialistisch-genossenschaftliche Eigentum, ein Bodengesetz, ein Gesetz über Transportwesen, ein Gesetz über Banken, Kredit- und Verrechnungswesen, ein Versicherungsgesetz und ein Gesetz über Urheberrecht. Zu den W. gehört auch das Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 396
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