DDR von A-Z, Band 1975

Amt für Arbeit und Berufsberatung (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969


 

Die ÄAB. wurden inzwischen aufgelöst. Eine Aufgabenspaltung erfolgte insofern, als für Arbeits- und Lohnfragen auf Bezirksebene die Ämter, bzw. Abteilungen für Arbeit und Löhne (nachgeordnet dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) und auf Kreisebene die Organe, bzw. Abteilungen für Arbeit zuständig sind. Daneben existieren bei allen Räten der Bezirke Abteilungen und auf Kreisebene Organe für Berufsbildung und Berufsberatung, die dem Ministerium für Volksbildung und dem Staatssekretariat für Berufsbildung nachgeordnet sind.

 

[S. 29] Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.; Berufsberatung und Berufslenkung; Arbeitsrecht.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 28–29


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.