Arbeitsmarkt (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985
Seit Mitte 1966 gibt es in begrenztem Umfang wieder einen A., d. h. Stellen, bei denen Nachfrage und Angebot von Arbeitskräften sich öffentlich treffen. In der Presse werden wieder Stellenangebote von Betrieben und Stellengesuche von Arbeitnehmern in Form von Anzeigen veröffentlicht. Die Betriebe werben um Arbeitskräfte — wie in westlichen Ländern — durch Hinweise auf günstige Arbeitsbedingungen, und Arbeitnehmer in ungekündigter Stellung suchen günstigere Arbeitsplätze. Die öffentliche Werbung von Arbeitskräften durch Betriebe ist allerdings in der Regel nach wie vor genehmigungspflichtig und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Der Zeitraum für die Durchführung der Werbung ist im Prinzip auf maximal sechs Monate befristet.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 40
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