Ausfallzeiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
In der DDR unterscheidet man vermeidbare und unvermeidbare sowie vom Arbeiter abhängige und von ihm unabhängige Arbeitszeitverluste. Als vermeidbare, vom Arbeiter abhängige gelten A. 1. durch politische Beanspruchung, soweit sie 10 Stunden pro Produktionsarbeiter im Jahr übersteigen; [S. 64]2. durch Krankheit, sofern sie über 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegen (Krankenstand); 3. durch Fehlen infolge einer Disziplinlosigkeit.
Als vermeidbare, vom Arbeiter unabhängige A. gelten Stillstands- und Wartezeiten, soweit sie nicht auf technisch bedingten Erfordernissen oder auf Arbeitszeitausfällen beruhen, die durch Katastrophenfälle, Stromabschaltungen etc. auftreten können.
Die übrigen A. gelten als unvermeidbar, darunter A. durch Urlaub, Krankheit, sofern sie unter 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegt, sowie durch Betriebsstörungen. Etwa die Hälfte der A. beruht auf Krankheit.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 63–64
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