Außenhandelsbetriebe (AHB) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Bis 1968 Außenhandelsunternehmen; die AHB sind die für die Durchführung der Export- und Importaufgaben verantwortlichen Organe. Sie sind juristische Personen und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Einzelleitung durch Generaldirektoren. Grundsätzlich unterstehen sie dem Ministerium für Außenhandel, einige AHB werden jedoch von Kombinaten oder VVB angeleitet.
Die grundlegende Funktion der AHB besteht darin, das staatliche Außenhandelsmonopol vor allem in Form des Nachfrage- und Angebotsmonopols gemäß den staatlichen Planauflagen zu verwirklichen. Ferner kommt ihnen u. a. die Aufgabe zu, Marktforschung und Werbung auch für die Produktionsbetriebe zu betreiben, Außenhandelsprognosen zu erstellen, bei der Vorbereitung und Realisierung der Kooperationsvorhaben im Rahmen des RGW mitzuwirken und die Valutaaufkommens- und Bedarfspläne zu erarbeiten.
Im Zuge der Einführung des ökonomischen Systems des Sozialismus sollten die AHB zu Verkaufsorganen der VVB umgestaltet und ihnen leitungsmäßig direkt untergeordnet werden. Diese Bestrebungen hätten jedoch zu ständigen Kompetenzkonflikten der Industrieministerien mit dem Ministerium für Außenhandel und damit zu einer Aufweichung des Außenhandelsmonopols geführt. Sie wurden deshalb nicht realisiert. Vielmehr ist vorgesehen, die Stellung der AHB als wichtigstes Lenkungsinstrument der staatlichen Außenwirtschaftspolitik im Wirtschaftsprozeß zu stärken. Dies wird besonders angesichts der Bemühungen der DDR, ihre Wirtschaft mittels Kooperation und Spezialisierung verstärkt in den RGW zu integrieren, für notwendig gehalten (Außenwirtschaft und Außenhandel).
[S. 66]Zur Zeit existieren 31 AHB (ohne Produktionsbetriebe mit Außenhandelsfunktion).
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 65–66
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