DDR von A-Z, Band 1975
Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung (1975)
Siehe auch das Jahr 1979
Streitfälle über Leistungen der Sozialversicherung (SV) werden von Beschwerdekommissionen entschieden, in letzter Instanz von den Bezirksbeschwerdekommissionen. In erster Instanz entscheidet die Kreisbeschwerdekommission (sowohl für die Sozialversicherung beim FDGB als auch für die SV bei der Staatlichen Versicherung - StV), während die auf zentraler Ebene bestehende Zentrale B. ein reines Kassationsorgan ist. Die Mitglieder der B. werden bei der SV des FDGB vom [S. 133]zuständigen Vorstand aus der Reihe der Versicherten und bei der SV der StV aus den Reihen der Mitglieder der Beiräte für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) gewählt.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 132–133
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