DDR von A-Z, Band 1975

Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung (1975)

 

 

Siehe auch das Jahr 1979


 

Streitfälle über Leistungen der Sozialversicherung (SV) werden von Beschwerdekommissionen entschieden, in letzter Instanz von den Bezirksbeschwerdekommissionen. In erster Instanz entscheidet die Kreisbeschwerdekommission (sowohl für die Sozialversicherung beim FDGB als auch für die SV bei der Staatlichen Versicherung - StV), während die auf zentraler Ebene bestehende Zentrale B. ein reines Kassationsorgan ist. Die Mitglieder der B. werden bei der SV des FDGB vom [S. 133]zuständigen Vorstand aus der Reihe der Versicherten und bei der SV der StV aus den Reihen der Mitglieder der Beiräte für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) gewählt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 132–133


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.