DDR von A-Z, Band 1975

Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt. Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v. H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor wurden 1972 sozialisiert. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) und Verkehrswesen. Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Handwerk; Eigentum.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 133


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.