Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt. Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v. H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor wurden 1972 sozialisiert. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) und Verkehrswesen. Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Handwerk; Eigentum.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 133
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