DDR von A-Z, Band 1975

Festlandsockel (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985


 

Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 m und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber hinaus befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Die Staatenpraxis verfährt jedoch weitgehend nach ihm. Änderungen sind als Ergebnis der III. Seerechtskonfexenz der Vereinten Nationen, die 1974 in Caracas/Venezuela stattfand, zu erwarten.

 

Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung der DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt.

 

Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, Seite 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Artikel 12 Absatz 1 der Verfassung aufgenommen.) Am 28. 10. 1968 wurde mit Polen ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee und den Verlauf der Grenzlinien unterzeichnet.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 298


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.