Finanzorgane (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985
Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen, welche speziell für die Planung, Regulierung und Kontrolle der Geldversorgung, Geldkapitalbildung und der Geldbewegungen geschaffen wurden. Ihre Lenkungsfunktionen sind auf der Grundlage und entsprechend den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne auszuführen. Damit gesichert wird, daß die F. den Auftrag der zentral erteilten Wirtschaftsbefehle auch tatsächlich in die Tat umsetzen, wurden die Instanzen des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates — ebenso wie die allgemeine Wirtschaftsverwaltung — zu einer hierarchisch formierten Kommando- und Kontrollorganisation zusammengefaßt. Die Befehlswege zwischen der zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanz (Ministerium der Finanzen) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Geldbewirtschaftungsinstitutionen (z. B. den Banken) in den Gebietseinheiten der DDR (Bezirke, Kreise, Gemeinden) wurden nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Maßgebendes Organisationsprinzip zur Gestaltung des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates ist das Territorialprinzip. Entsprechend diesem Prinzip lehnt sich der Aufbau des Instanzenzuges der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise und Gemeinden und die auf diesen Verwaltungsebenen bestehenden Leitungsorgane an.
Die in der DDR bestehenden F. werden nach „Haushaltsorganen“, „Bankorganen“ und „Versicherungsorganen“ unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. steht das Ministerium der Finanzen (MdF.). Neben dieser zentralen Leitungsinstanz gehören außerdem noch die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision zu den „Haushaltsorganen“. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden die „Bankorgane“. Die „Versicherungsorgane“ setzen sich aus zwei Versicherungszweigen zusammen, den Versicherungsgeschäfte betreibenden verselbständigten staatlichen „Versicherungsunternehmen“ und der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, Genossenschaftsmitglieder, Komplementäre der halbstaatlichen Betriebe und der kleinen selbständigen Gewerbetreibenden .
Infolge der enormen Konzentrationsmaßnahmen der Staatsführung im Versicherungswesen gibt es in der DDR nur zwei nach Kundenkreisen spezialisierte verselbständigte „Versicherungsunternehmen“: Die Staatliche Versicherung der DDR für das Inlandsgeschäft und die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG für die Gewährung eines Versicherungsschutzes gegen drohende Schäden bei Auslandsgeschäften (Im- und Exportsendungen, Luft- und Wasserfahrzeuge im Auslandsdienst).
Seltsamerweise wird die „Staatliche Zollverwaltung“ der DDR nicht zu den F. gerechnet.
Um a) die Haushalts- und Finanzpolitik, b) die Geld- und Kreditpolitik und c) den Versicherungsschutz für Wirtschaft und private Haushalte stets flexibel den sich ändernden Wirtschafts- und Lebensbedingungen sowie den gewandelten Aufgaben anzupassen und insgesamt zu verbessern, wurden zur Beratung des MdF., der Räte der Bezirke und Kreise, der Staatsbank und der Versicherungsunternehmen funktional spezialisierte Beiräte gebildet. Diese in Organisation und Zusammensetzung häufig wechselnden Beiräte haben, mit Ausnahme des 1972 geschaffenen „Rates für Geld- und Kreditwirtschaft“, in der Regel sehr ähnliche Aufgaben.
Als die Geld- und Finanzpolitik durch die Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) mit jedem Reformjahr größere Bedeutung für die Wirtschaftslenkung erlangte, beschloß die Staatsführung 1967, zur Vorbereitung der immer komplizierter gewordenen geld- und finanzpolitischen Lenkungsmaßnahmen einen „Finanzrat“ beim MdF. zu bilden. Als „Organ des Ministerrates“ sollte er diesen bei der zweckmäßigen Konstruktion komplizierter ökonomischer Hebel (Regelungsinstrumente) und bei der Durchführung kurzfristiger operativer Eingriffe in die Finanzwirtschaft der Planträger sachkundig beraten und wirkungsvoll unterstützen. Der Rat selbst sollte jedoch keine leitenden Funktionen ausüben. Das Betätigungsfeld des Finanzrates beschränkte die Staatsführung auf zwei Gebiete. Er soll alle wichtigen Maßnah[S. 303]men a) auf dem Gebiete der Staatseinnahmen- und der Staatsausgabenpolitik (einschließlich der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Bevölkerung, die aus dem Staatshaushalt und Sozialversicherungshaushalt bezahlt werden) und b) auf dem Gebiete der Währungspolitik (Außenwirtschaftliche Absicherung der Binnenwährung der DDR, Devisenpolitik, Regulierung des Außenwertes der Touristenmark und Abwicklung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs) sachkundig vorbereiten, miteinander koordinieren und ihre Durchführung überwachen. Mitglieder des „Finanzrates“ sind der Minister der Finanzen als Vorsitzender, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der 3 überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise sowie einige ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Großkombinaten und regionalen Staatsorganen.
Über den praktischen Einfluß dieses „Finanzrates“ auf die Wirtschaftspolitik des Ministerrates allgemein und auf die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik speziell können keine Angaben gemacht werden, da über seine Tätigkeit in der Tages- und der Fachpresse kaum berichtet wird.
Ähnliche Aufgaben, wie diejenigen des zentralen „Finanzrates“, wurden „Finanzbeiräten“ der regionalen Räte der Bezirke und Kreise übertragen. Diese Gremien wurden verpflichtet, die F. auf örtlicher Ebene ständig durch Ratschläge zu unterstützen. Sie sollen deren Maßnahmen untereinander abzustimmen versuchen und analysieren, ob sie effizient arbeiten. Mitglieder der „Finanzbeiräte“ sind die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise, die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die der örtlichen Direktionen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Den Vorsitz in diesem Gremium führt stets der Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte.
In den Finanzbeiräten werden die jährlichen Haushaltspläne der Gebietseinheiten vorberaten. Sie diskutieren die Berichte über die wirtschaftlichen und finanziellen Erfolge der im Territorium angesiedelten bezirksgeleiteten und örtlichen volkseigenen Wirtschaftsbetriebe, die der Genossenschaften, der restlichen halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die Geschäftsergebnisse der Sparkassen.
Alle wesentlichen gemeinsamen Aktivitäten der verschiedenen F. im Bezirk oder Kreis müssen seit der Verwaltungsreorganisation der Jahre 1963/1964 in Form von „Vereinbarungen “ festgelegt, und dann nach einem untereinander abgestimmten Ablaufplan verwirklicht werden. Ausarbeitungs- und Beschlußinstanz für diese „konzertierten Aktionen“ ist der Finanzbeirat. Die in diesen Angelegenheiten getroffenen Absprachen und eingeleiteten Aktionen werden den jeweils übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen laufend mitgeteilt (z. B. der Staatlichen Plankommission, den wirtschaftsleitenden Ministerien), damit diese in der Lage sind, die örtlichen mit den zentralen finanzpolitischen Maßnahmen abzustimmen.
Eine besondere Rolle unter den finanzwirtschaftlichen Leitungsorganen kommt dem im Oktober 1972 gegründeten „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ zu. Während die Finanzwissenschaft der DDR dem „Finanzrat“ beim Ministerrat und den „Finanzbeiräten“ bei den örtlichen Räten nicht den Status eines echten F. zuerkennt, weil diese keine unmittelbar leitenden Funktionen ausüben und auch nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau verfügen, liegen — bezüglich der Kompetenzen — die Verhältnisse beim „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ ganz anders. Der Rat soll durch direkte Weisungen und selbst organisierte Kontrollen die „einheitliche Leitung der Geld- und Kreditpolitik der Banken“ auf der Grundlage des geplanten güterwirtschaftlichen Wachstums gewährleisten, und damit eine straffere staatliche Lenkung der Geschäftspolitik der Kreditinstitute durchsetzen. Sein Hauptaugenmerk gilt dabei einer besseren, planentsprechenden Regulierung der Kreditexpansion der Geschäftsbanken und einer verschärften dirigistischen Steuerung der Finanzwirtschaft des volkseigenen Sektors der Volkswirtschaft mit bankpolitischen Mitteln.
Die Leitung dieses neuen Beratungs-, Koordinierungs- und Führungsorgans liegt in den Händen des Präsidenten der Staatsbank. Dem Rat gehören nach der Wiedereingliederung der Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank am 1. 7. 1974 der Präsident der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die Leiter der beiden Außenhandelsspezialbanken an. Vertreter des Ministerrates in diesem Gremium sind der Finanzminister und seine Stellvertreter. In den Rat wurden außerdem einige Finanzwissenschaftler und Manager berufen, deren Kenntnisse zur Erarbeitung möglichst interessenunabhängiger sachgerechter Lösungen beitragen sollen. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Staatshaushalt; örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat; Wirtschaft; Bankwesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Geld; Währung.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 302–303
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