Genossenschaftsbauer (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Bezeichnung für die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Mitglied einer LPG kann jedermann werden, „der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Statut der LPG anerkennt und bereit ist, ehrlich und gewissenhaft seine Pflicht als Mitglied zu erfüllen“. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein an den LPG-Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, dem die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmen muß. Infolgedessen sind die Genossenschaftsbauern nicht identisch mit der ursprünglichen bäuerlichen Bevölkerung in der DDR. Von den 918.147 landwirtschaftlich Beschäftigten des Jahres 1973 waren 675.129 oder 73,5 v. H. Genossenschaftsmitglieder. Im Jahr 1970 waren nur noch 56 v. H. der LPG-Mitglieder ehemalige Bauern bzw. Neubauern, während die übrigen 44 v. H. sich aus Teilen der landwirtschaftlichen Intelligenz, aus Landarbeitern, ehern. Industriearbeitern (ca. 140.000) und Handwerkern zusammensetzten. Seither hat der Anteil der Mitglieder mit bäuerlicher Herkunft weiter abgenommen und befindet sich unter der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung in der Minderheit.
Die Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder bildet als „Klasse der Genossenschaftsbauern“ gemeinsam mit [S. 358]der Arbeiterklasse die „Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft“. Sie steht unter der Führung und im „Bündnis“ mit der Arbeiterklasse. Beide Klassen sollen mit fortschreitender Vergesellschaftung der landwirtschaftlichen Produktionsmittel im Laufe eines langen historischen Prozesses einander angenähert werden.
Agrarpolitik; Klassen; Bündnispolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 357–358
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