Handelsfondsabgabe (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985
Analog zur Produktionsfondsabgabe in volkseigener Industrie und Bauwirtschaft wurde seit 1968 (GBl. II, 1967, Nr. 93) die H. im Bereich des volkseigenen Groß- und Einzelhandels eingeführt. Sie wird als Prozentsatz vom Bestand an Grund- und Umlaufmitteln erhoben. Die Rate der H. wird als staatliche Plankennziffer herausgegeben und beträgt gegenwärtig für den Konsumgüterhandel einheitlich 6 v. H. auf gemietete Grundmittel und 3 v. H. auf die Bestände im Umlaufmittelbereich. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe beträgt die H. einheitlich 1 v. H. und für den Produktionsmittelhandel einheitlich 3 v. H. auf Grund- und Umlaufmittel (GBl. II, 1971, Nr. 31). Mit der Einführung der H. wurde die Handelsabgabe aufgehoben.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 398
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