Handschellengesetz (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979
Bezeichnung der SED-Propaganda für das im Hinblick auf den 1966 geplanten Redneraustausch zwischen SED und SPD in der Bundesrepublik Deutschland erlassene Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit vom 29. 7. 1966 (BGBl. I, S. 453). Dieses Gesetz, nach dem die Bundesregierung „Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, von der deutschen Gerichtsbarkeit freistellen (kann), wenn sie es bei Abwägung aller Umstände zur Förderung weiterer öffentlicher Interessen für geboten hält“, sollte die Einreise führender SED-Funktionäre in die Bundesrepublik ermöglichen, bzw. ihre Strafverfolgung durch Westdeutsche Justizbehörden aussetzen. Dieses Gesetz diente der SED zum Vorwand, den Redneraustausch abzusagen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 398