DDR von A-Z, Band 1975

Justitiar (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985


 

J. sind Juristen mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Sie sind in volkseigenen Betrieben, vor allem in Kombinaten und VVB (Vereinigungen Volkseigener Betriebe) sowie in staatlichen Organen und anderen Einrichtungen dem Betriebsleiter (bzw. staatlichen Leiter) direkt unterstellt und als deren Beauftragte mit der „Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ betraut. (Lexikon der Wirtschaft, Band Industrie, Berlin [Ost], 1970, S. 419–420.)

 

Der J. wirkt mit beim Abschluß von Absatz-, Liefer- und Lizenzverträgen, bei der Klärung von arbeitsrechtlichen Streitfragen sowie in Disziplinarverfahren, ferner bei Verträgen über wissenschaftlich-technische Leistungen, bei der Durchsetzung sonstiger vertragsrechtlicher Ansprüche des von ihm vertretenen Betriebes oder staatlichen Organs, bei Patent- und Warenzeichenstreitfällen etc.

 

Der J. ist berechtigt, seinen Betrieb vor dem Staatlichen Vertragsgericht zu vertreten (vgl. die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichtes, GBl. II, 1963, Nr. 44, in der Fassung der ÄnderungsVO vom 9. 9. 1965, GBl. II, Nr. 1, und der 2. ÄnderungsVO vom 12. 5. 1970, GBl. II, Nr. 29).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 451


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.