DDR von A-Z, Band 1975

Kasse der gegenseitigen Hilfe (1975)

 

 

Siehe auch:


 

Seit dem 14. 8. 1951 bestehende betriebliche Unterstützungseinrichtung, der die Mitglieder des FDGB beitreten können. In Notfällen und bei größeren Anschaffungen vergeben die K. zinslose, zweckgebundene Darlehen, deren Rückzahlung in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise erlassen werden kann. Finanziert werden die K. aus den Eintrittsgeldern, den Mitgliedsbeiträgen, aus Zinserträgen von Bankguthaben sowie aus Zuschüssen aus den Kultur- und Sozialfonds der Betriebe. Organe der K. sind die Mitgliederversammlungen und die Kassenleitung.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 459


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.