DDR von A-Z, Band 1975
Kasse der gegenseitigen Hilfe (1975)
Siehe auch:
Seit dem 14. 8. 1951 bestehende betriebliche Unterstützungseinrichtung, der die Mitglieder des FDGB beitreten können. In Notfällen und bei größeren Anschaffungen vergeben die K. zinslose, zweckgebundene Darlehen, deren Rückzahlung in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise erlassen werden kann. Finanziert werden die K. aus den Eintrittsgeldern, den Mitgliedsbeiträgen, aus Zinserträgen von Bankguthaben sowie aus Zuschüssen aus den Kultur- und Sozialfonds der Betriebe. Organe der K. sind die Mitgliederversammlungen und die Kassenleitung.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 459
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