DDR von A-Z, Band 1975

Kinderbeihilfen (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Aus Mitteln des Staatshaushalts gezahlte Unterstützungen an Familien mit Kindern in verschiedener Form:

 

1. Einmalige finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes von 1000 Mark (Geburtenbeihilfen).

 

2. Staatlicher Kinderzuschlag. Er wurde am 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach Abschaffung der Lebensmittelkarten eingeführt. Er beträgt 20 Mark für jedes Kind von Arbeitern, Angestellten, Genossenschaftsmitgliedern, studierenden Unterstützungsempfängern, doch nur 15 Mark für die Kinder der sonstigen Berufstätigen mit einem Jahreseinkommen von unter 10.000 Mark, und wird bis zum 15. Lebensjahr, bei Schulbesuch bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

 

3. Laufende staatliche Unterstützung erhalten Mütter mit drei oder mehr Kindern. Statt des staatlichen Kinderzuschlags wird ihnen für diese Kinder, soweit sie dem Haushalt angehören und wirtschaftlich noch nicht selbständig sind, staatliches Kindergeld in Höhe von monatlich 50 Mark (für das 3.), 60 Mark (für das 4.) bzw. 70 Mark (für das 5. und jedes weitere Kind) gezahlt. Kinderzuschläge werden auch von der Sozialversicherung zu den Renten gezahlt. Anspruch auf Kinderzuschlag von 45 Mark monatlich zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigtenrenten (Altersversorgung; Kriegsopferversorgung) besteht grundsätzlich bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, bei weiterführender (Hoch-) Schulausbildung bis zum 18. Lebensjahr, und wird in bestimmten Fällen bis zum Abschluß einer Lehrausbildung auch länger gezahlt.

 

Zu den Unfallrenten wird ein Kinderzuschlag bei einem Körperschaden von mindestens 50 v. H. für jedes Kind, das im Falle des Todes des Versicherten einen Anspruch auf Waisenrente haben wird, in Höhe von 10 v. H. der Versichertenrente gezahlt; bei Körperschäden von 66⅔ v. H. und mehr erhöht sich dieser Zuschlag um 20 Mark und beträgt mindestens 40 Mark.

 

[S. 462]Die Sozialunterstützung (Sozialfürsorge) für minderjährige Kinder und Kinder, die noch die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen, beträgt monatlich 45 Mark.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 461–462


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.