DDR von A-Z, Band 1975
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1975)
Siehe auch:
Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. verpflichtet. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung ist die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die KH. vom 13. 10. 1955 (GBl. I, S. 820). Der Beitrag ist jährlich, zusammen mit der Kfz-Steuer, vom Kfz-Halter zu entrichten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei Pkw und Traktoren von der PS-Zahl, bei Krafträdern vom Hubraum, bei Omnibussen von der Zahl der Plätze und bei Lkw von der Ladekapazität abhängig.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 474