DDR von A-Z, Band 1975
Krankenversicherung, Freiwillige (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
In der DDR hat die private Krankenversicherung, die allein von der Staatlichen Versicherung der DDR durchgeführt wird, infolge der umfassenden Sozialversicherungspflicht nur geringe Bedeutung, vor allem die Krankheitskostenversicherung. Für die Krankentagegeldversicherung sind dagegen mehrere Formen bekannt, die z. T. mit einer Unfallversicherung kombiniert sind. Die Leistungen setzen im allgemeinen nach Wegfall des Lohnausgleichs ein. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 476