DDR von A-Z, Band 1975

Krankenversicherung, Freiwillige (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

In der DDR hat die private Krankenversicherung, die allein von der Staatlichen Versicherung der DDR durchgeführt wird, infolge der umfassenden Sozialversicherungspflicht nur geringe Bedeutung, vor allem die Krankheitskostenversicherung. Für die Krankentagegeldversicherung sind dagegen mehrere Formen bekannt, die z. T. mit einer Unfallversicherung kombiniert sind. Die Leistungen setzen im allgemeinen nach Wegfall des Lohnausgleichs ein. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 476


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.