DDR von A-Z, Band 1975

Künstler-Agentur der DDR (1975)

 

 

Siehe auch:


 

(Bis August 1968 Deutsche Künstler-Agentur.) Kulturell-künstlerischer Betrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die KA. wurde am 1. 5. 1960 gegründet (bis 1952 unter der Bezeichnung Deutscher Veranstaltungsdienst, dann VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion).

 

Sie allein besitzt das Recht, Künstler und künstlerische Ensembles aus der DDR in das Ausland sowie von dort Künstler oder künstlerische Ensembles in die DDR zu vermitteln.

 

Zwischen den KA. der europäischen sozialistischen Staaten werden jährlich Protokollvereinbarungen über die Zusammenarbeit abgeschlossen. In der DDR bestehen zwischen der KA. und bestimmten Organisationen langfristige Rahmenverträge, so z. B. mit den Staatlichen Komitees für Radio und Fernsehen, dem VEB Deutsche Schallplatte, mit den großen Theatern und Orchestern sowie den Konzert- und Gastspieldirektio[S. 494]nen (bis November 1973 VEB Konzert- und Gastspieldirektionen).

 

Generaldirektor gegenwärtig (1974): Hermann Falk.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 493–494


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.