Kuren der Sozialversicherung (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Auch die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB vom 7. März 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit 1972 die K. vorrangig an Schichtarbeiter, werktätige Frauen mit Kindern sowie Werktätige, die unter schweren Bedingungen arbeiten, vergeben. Die K.-Vorschläge werden von den BGL, den Räten für SV und den Bevollmächtigten für SV gemeinsam mit den Ärzten erarbeitet und von den betrieblichen K.-Kommissionen entschieden. Im übrigen werden die K.-Plätze durch die Kreiskurkommissionen des FDGB und der Staatlichen Versicherung vergeben. 1973 wurden 194.000 Heil-K. (darunter ca. 21.000 für Kinder), 22.000 Genesungs-K. und 105.000 prophylaktische K. (darunter 47.000 für Kinder) abgeschlossen. Kurorte.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 494