Lebensweise, Sozialistische (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Im Verständnis des Marxismus-Leninismus bestimmte „Art und Form der Gestaltung des gemeinschaftlichen und individuellen Lebens“. Die SL. wird generell bestimmt durch die sozialistische Produktionsweise und die sozialistische Gesellschaftsordnung. Im einzelnen werden vor allem folgende Charakteristika genannt: die „objektive Klassenzugehörigkeit“ der Menschen, ihre Einstellung der Gesellschaft gegenüber sowie das allgemeine kulturelle Niveau und die geistigen und materiellen Bedürfnisse. Die SL. sei dadurch gekennzeichnet, daß die von der SED geführte Arbeiterklasse sowie alle übrigen Werktätigen in der DDR ihr Leben in „allen gesellschaftlichen Beziehungen bewußt als freie und gebildete sozialistische Staatsbürger gestalten“. Die SL. ist, ähnlich wie die sozialistische ➝Moral, ihrem weltanschaulich-ideologischen Inhalt nach, ein gegenwärtig in der DDR stärker in den Vordergrund tretendes Konzept. Ausdruck der SL. ist es, die Gemeinschaft aller Menschen in der DDR anzuerkennen, stets auf Steigerung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit bedacht zu sein und die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR aktiv mitzugestalten.
Der Begriff SL. taucht in der Propaganda der SED erst in jüngerer Zeit auf. Er kann als Ausdruck des ideologischen Kampfes gegen die Propagierung von „Lebensstandard“ und „Lebensqualität“ in westlichen Industriegesellschaften angesehen werden. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR herrscht in den kapitalistischen Industrieländern, besonders auch in der Bundesrepublik Deutschland, ein tiefer Gegensatz zwischen der herrschenden Klasse und der Masse des Volkes. Der höhere Lebensstandard, den die Arbeiterklasse sich im Kapitalismus allmählich erkämpft hat, habe nichts mit der SL. gemein: „Die imperialistische Lebensweise ist Ausdruck des Verfalls der kulturellen und sittlichen Werte der Gesellschaft.“ Bewußtsein, gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, sozialistisches.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 515
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