DDR von A-Z, Band 1975

Leistungsfonds (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Seit Juli 1972 bilden die Mehrzahl der Betriebe einen neuen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972. S. 467 und GBl. 1, 1974, S. 66), zu verstehen als Ersparnisfonds, dient im System der wirtschaftlichen Rechnungsführung einerseits als zusätzliche Meßfunktion für die Betriebsleistung und übernimmt andererseits auch eine ergänzende kollektive Stimulierungsfunktion. Die Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn sind ein wichtiger Grund für seine Einführung. Der hohe Stellenwert des betrieblichen Gewinns als entscheidender Anreiz, Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds war ein wichtiges Element der Wirtschaftsreform seit 1963. Praktische Erfahrungen zeigten jedoch bald, daß die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen harmonierten und daher sowohl weitere Kriterien der betrieblichen Leistungsbeurteilung als auch spezifisch wirkende wirtschaftliche Anreize notwendig wurden.

 

Der Geltungsbereich des L. umfaßt „die volkseigenen Produktions- und Baubetriebe“, einschließlich Betriebe der Kombinate im Bereich der Industrieministerien, des Staatssekretariats für Geologie, des Ministeriums für Bauwesen und der Wirtschaftsräte der Bezirke (soweit sie nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten); im Bereich der Ministerien für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, für Verkehrswesen und Handel und Versorgung wird jedoch der L. nur in dafür gesondert festgelegten Betrieben eingeführt. Er soll insbesondere das Interesse der Betriebsbelegschaft an einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen stimulieren und den Sozialistischen Wettbewerb und insbesondere hohe Zielsetzungen im Gegenplan fördern.

 

Bezugsbasis des L. sind 3 wichtige, bereits seit Lenin immer wieder hervorgehobene Kriterien: 1. die Steigerung der Arbeitsproduktivität, 2. die Senkung der Selbstkosten und 3. die Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. Generell wird ein zentral geregelter, prozentual festgelegter, finanzieller Anteil, der sich aus der Gesamtsumme an Überschreitung oder Unterbietung dieser Kriterien im Betrieb ergibt, dem Fonds aus dem betrieblichen Nettogewinn zugeführt. Dabei gilt der gleiche Grundsatz wie beim Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel: Freiwillige Überbietung der staatlichen ➝Planauflage durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planübererfüllung oder zusätzliche Einsparung.

 

Im Vergleich zu anderen Fonds wird der Zuführung zum L., neben dem Prämienfonds, ein hoher Prioritätsgrad zugebilligt. Voraussetzung ist jedoch eine volle Erfüllung der Nettogewinnabführung an den Staat. Die Abrechnung des L. erfolgt vierteljährlich. Prämien dürfen aus dem L. nicht gezahlt werden. Er ist auf das Folgejahr übertragbar.

 

Die Verwendung der Mittel für: 1. die „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen“ (Versorgung und Betreuung der Schichtarbeiter, soziale und kulturelle Betreuung, Zuschüsse für den Bau von Arbeitereigenheimen usw.), 2. betriebliche Maßnahmen der Rationalisierung, jedoch ohne im Plan bilanzierte Baukapazität zu beanspruchen, 3. „zentrale Maßnahmen“ des FDGB, „vor allem zur Schaffung von Urlaubsdörfern und Erholungsstätten“ und 4. zusätzliche Investitionen, aber ebenfalls nicht aus planmäßigen Mitteln, sondern nur „durch Mobilisierung von Reserven“, hat im Einverständnis mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erfolgen.

 

Durch den L. werden die Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds und speziell des Kultur- und Sozialfonds im Betrieb nicht berührt, obwohl der letztere von der Verwendung her die gleichen Ziele verfolgt.

 

Von Bedeutung neben der materiellen Interessiertheit im Sinne eines kollektiven ökonomischen Hebels ist der psychologische Anreiz, der die Planübererfüllung am Arbeitsplatz, nachweisbar in gesonderten Daten im Haushaltsbuch, mit bestimmten sozialen Projekten für die Belegschaft gezielt verbindet. Mit der Einführung des L. werden außerdem mehrere Nebenziele verfolgt, die durch andere Maßnahmen bisher nur unzulänglich erreicht werden konnten. Dazu zählt einerseits die generelle Verbesserung der vielfach vernachlässigten betrieblichen Kostenrechnung, vor allem für einen zeitlich raschen Soll-Ist-Vergleich, sowie andererseits der verstärkte Druck zur umfassenden Ausarbeitung und Verwendung von Kostennormativen. Ferner ist der überaus wichtige Kontrollaspekt sowohl für die betriebliche Leitungshierarchie als auch für Banken und andere außerbetriebliche Kontrollinstanzen von Bedeutung.

 

Darüber hinaus richtet sich die Einführung des L. auch gegen ein einseitiges Interesse an einer mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung der Betriebe. Ein wesentliches Ziel des L. ist fraglos die Überwindung der „weichen Pläne“ (Planung). Die Analyse der vielfältigen Funktionen des L. zeigt ein breit angelegtes Spektrum unterschiedlicher Impulse, die zum Teil allerdings bereits mit der Hauptkennziffer Gewinn erreicht werden sollten.

 

In der DDR wurde aus der Wirtschaftspraxis eine Reihe kritischer Einwände gegen die Regelung des L. laut. Z. B. sind infolge der zentralen Festlegung von wenigen wichtigen Rohstoffen und Materialien, deren Einspa[S. 524]rung für die Berechnung des L. relevant ist, solche Betriebe und Abteilungen benachteiligt, die damit wenig oder gar nichts zu tun haben. Auch die Qualität der Erzeugnisse und ihre Kontrolle, vor allem die Frage der exakten Qualitätsbemessung, erweist sich für die Berechnung als problematisch. Die Einführung des Gegenplans läßt darauf schließen, daß das Ergebnis des L. nicht den Erwartungen der Wirtschaftsführung der DDR entspricht.

 

Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 (sowie bereits für die Zeit der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplans 1976) tritt eine in einer Reihe von Punkten geänderte Regelung über die Planung, Bildung und Verwendung des L. in Kraft (GBl. I, 1975, S. 416).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 523–524


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.