DDR von A-Z, Band 1975

Mütterunterstützung (1975)

 

 

Siehe auch das Jahr 1979


 

Seit Juli 1972 (5. VO über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung vom 10. 5. 1972, GBl. II, S. 307) erhalten alleinstehende erwerbstätige Mütter, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, weil ihnen kein Krippenplatz zur Verfügung steht, eine monatliche Unterstützung durch die Sozialversicherung („Unterstützung für alleinstehende Mütter, die vorübergehend die Berufstätigkeit bis zur Bereitstellung eines Kinderkrippenplatzes unterbrechen“).

 

Die Unterstützung wird in Höhe des Krankengeldes gezahlt, auf das die Mutter bei eigener Arbeitsunfähigkeit von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an Anspruch hat, beträgt jedoch für Vollbeschäftigte mit einem Kind mindestens 250 Mark, mit zwei Kindern mindestens 300 und mit drei oder mehr Kindern mindestens 350 Mark monatlich. Für alleinstehende teilbeschäftigte Mütter gelten diese Mindestbeträge anteilig. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 581


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.