Normung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Bezeichnung für die verbindliche Festlegung von Vereinheitlichungen in Wirtschaft und Gesellschaft. In der Wirtschaft sind als Ergebnisse der N. zu unterscheiden: a) Standards (bzw. technische Normen), die die Vereinheitlichung von Erzeugnis und Verfahrensmerkmalen festlegen (Standardisierung); b) Aufwandsnormen, die den Arbeitsaufwand (Arbeitsnormen einschließlich der Verkaufsnormen) und den Materialverbrauch normieren (Materialverbrauchsnormen, Abschreibungsnormen); c) Bestandsnormen, die die Vorratshöhe bei Erzeugnissen bestimmen (Vorratsnormen); d) Kapazitätsausnutzungsnormen.
Im Recht werden durch N. Rechtsnormen u. -Vorschriften schriftlich fixiert und bekannt gemacht. Standards und Normen sind wichtige Hilfsinstrumente der Planung. Arbeitsnormung.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 597