Örtliche Organe der Staatsmacht (1975)
Siehe auch:
Bezeichnung für die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Die Organe der Volksvertretungen sind deren Kommissionen und die örtlichen Räte, die mit ihrem Apparat den Staatsapparat auf der örtlichen Ebene bilden.
Örtliche Volksvertretungen sind:
in Berlin (Ost) die Stadtverordnetenversammlung; im Bezirk der Bezirkstag; im Stadtkreis die Stadtverordnetenversammlung; im Stadtbezirk die Stadtbezirksversammlung; in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung; in der Gemeinde die Gemeindevertretung.
Stellung, Funktion und Aufgaben der ÖO. wurden 1973 durch ein Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR (GBl. I, S. 313) neu bestimmt.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 611
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