DDR von A-Z, Band 1975

Polizeistunde (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Nach der VO über die P. im Gebiet der DDR vom 8. 12. 1965 (GBl. I, S. 929) dauert die P. grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauffolgenden Tages. Auch an Feiertagen vor arbeitsfreien Sonnaben[S. 663]den ist durch AO vom 25. 4. 1966 (GBl. II, S. 305) der Beginn der P. auf 1 Uhr festgesetzt worden. Die Deutsche Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. Territorial gelten andere Regelungen. In Berlin (Ost) dauert die P. von 1 Uhr bis 6 Uhr, an Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt sie hier erst um 5 Uhr. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt (Grenze).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 662–663


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.