DDR von A-Z, Band 1975

Seerecht (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S.

 

In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß

 

Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar erklärt wurden;

 

die DDR internationalen Abkommen beigetreten ist;

 

S.-Regeln, die nicht in völkerrechtlichen Abkommen festgelegt sind, aber als Vertragsrecht Bedeutung gewonnen haben, beim Abschluß von Verträgen im Seeverkehr mit zugrunde gelegt werden;

 

die DDR bilaterale Verträge abschließt, und zwar Schiffahrtsverträge zur Förderung des Seeschiffsverkehrs beider Länder, meist gekoppelt mit Handelsverträgen über Inanspruchnahme der Häfen, Umschlageinrichtungen, Versorgungsbetriebe sowie über Gebühren, Schiffspapiere u. a.; die DDR hat mit den meisten sozialistischen Ländern Handels- und Schiffahrtsverträge abgeschlossen;

 

die DDR gewohnheitsrechtliche Normen des internationalen S. anwendet, die allgemein als rechtlich verbindlich betrachtet werden.

 

Dem internationalen S. zuzurechnen sind auch die Vereinbarungen, die die Mitgliedsländer des RGW für ihre gemeinsamen seewirtschaftlichen Interessen getroffen haben und an denen die DDR beteiligt ist.

 

Das nationale (innerstaatliche) S. der DDR hat bisher gleichfalls noch zwei „Wurzeln“: Es gelten: Bestimmungen aus der Zeit vor dem Ende des II. Weltkrieges weiter (sogenannte sanktionierte Normen);

 

Bestimmungen, die die DDR erlassen hat; sie sind mit internationalen S.-Normen abgestimmt, soweit die DDR diese anerkannt hat, wie betont wird.

 

In der DDR ist im Juni 1972 eine „Gesellschaft für S.“ gegründet worden, die bereits in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International), dem seit mehr als 75 Jahren bestehenden nichtstaatlichen internationalen Verband der Vereinigungen für S., aufgenommen worden ist. Außerdem ist die DDR-Seeschiffahrt in weiteren nichtstaatlichen internationalen Organisationen vertreten, und zwar:

 

BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs;

 

ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse;

 

FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen;

 

UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts.

 

Nach der Aufnahme der DDR in die UN gehört sie auch deren zwischenstaatlichen Institutionen an, so für die Schiffahrt der

 

IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN;

 

UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen;

 

UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 765


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.