DDR von A-Z, Band 1975

Seestraßenordnung (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Regeln zur Verhütung von Schiffszusammenstößen auf See. Sie sind Bestandteil des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages, werden aber in allen an diesem Vertrag beteiligten Staaten jeweils als innerstaatliches Seerecht mit übereinstimmendem Inhalt erlassen.

 

In der DDR ist die S. durch Beschluß des Ministerrates vom 22. 12. 1965 mit Wirkung vom 1. 1. 1966 (GBl. II, 1966, S. 9) in Kraft getreten.

 

Die S. (SSO) enthält Bestimmungen über Licht- und Schallsignale, Lichter- und Signalkörperführung, Fahrregeln, Verhalten bei verminderter Sicht sowie Notsignale.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 765


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.