DDR von A-Z, Band 1975

Sparkonten (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1979 1985


 

Von allen Instituten des Bankwesens werden Konten geführt, auf denen Einzahlungen, Zinsgutschriften und Verfügungen von Spareinlagen der Bevölkerung gebucht werden. Seit dem 1. 1. 1971 (GBl. II, 1970, S. 723) beläuft sich der Zins für alle Spareinlagen unabhängig von ihrer Anlagedauer einheitlich auf 3¼ v. H. pro Jahr. S. sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr). Über sie kann bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut verfügt werden (Freizügigkeitsverkehr). Sie erlöschen mit der vollständigen Abhebung des Sparguthabens.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 801


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.