DDR von A-Z, Band 1975
Sparkonten (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Von allen Instituten des Bankwesens werden Konten geführt, auf denen Einzahlungen, Zinsgutschriften und Verfügungen von Spareinlagen der Bevölkerung gebucht werden. Seit dem 1. 1. 1971 (GBl. II, 1970, S. 723) beläuft sich der Zins für alle Spareinlagen unabhängig von ihrer Anlagedauer einheitlich auf 3¼ v. H. pro Jahr. S. sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr). Über sie kann bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut verfügt werden (Freizügigkeitsverkehr). Sie erlöschen mit der vollständigen Abhebung des Sparguthabens.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 801
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