DDR von A-Z, Band 1975
Überweisungsverfahren (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985
Die Überweisung gilt seit 1965 als die Grundform der bargeldlosen Verrechnung zwischen den Betrieben. Die besondere Bedeutung dieses Verrechnungsverfahrens liegt darin, daß der Käufer bei festgestellter Vertragsverletzung entsprechend seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten die Bezahlung ganz oder teilweise verweigern kann (Überweisungsanordnung vom 3. 9. 1964; GBl. II, S. 767). Das Ü. soll in den Fällen vereinbart werden, bei denen die Prüfung der Warenlieferung oder Leistung erforderlich ist (Verrechnungs-Verordnung vom 12. 6. 1968; GBl. II, S. 423).
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 868