DDR von A-Z, Band 1975

Überweisungsverfahren (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985


 

Die Überweisung gilt seit 1965 als die Grundform der bargeldlosen Verrechnung zwischen den Betrieben. Die besondere Bedeutung dieses Verrechnungsverfahrens liegt darin, daß der Käufer bei festgestellter Vertragsverletzung entsprechend seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten die Bezahlung ganz oder teilweise verweigern kann (Überweisungsanordnung vom 3. 9. 1964; GBl. II, S. 767). Das Ü. soll in den Fällen vereinbart werden, bei denen die Prüfung der Warenlieferung oder Leistung erforderlich ist (Verrechnungs-Verordnung vom 12. 6. 1968; GBl. II, S. 423).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 868


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.