Unfallversicherung, Private (1975)
Siehe auch:
Durch Abschluß einer PU. können sich die Bürger der DDR vor den finanziellen Folgen eines Unfalls über die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung hinaus versichern. Die Leistungen der PU können in einer einmaligen Zahlung im Falle der Invalidität oder des Todes sowie in Tagegeldzahlungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit bestehen. In der DDR gibt es eine einheitliche (nicht nach Gefahrenarten differenzierte) U., die jedoch dem Versicherungsnehmer die Wahl zwischen mehreren Tarifkombinationen läßt. Darüber hinaus existieren Sonderformen der U., die den Versicherungsschutz auf bestimmte Zeiten, bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte [S. 874]Personenkreise begrenzen. Zuständig für den Abschluß von PU. ist allein die Staatliche Versicherung der DDR.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 843, 874