Vereinigung der Juristen der DDR (1975)
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Unter dem Namen „Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands“ (VDJD) als Sektion der „Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen“ am 20. 6. 1949 gegründet, mit dem Ziel, „durch gegenseitige Verständigung der progressiven Juristen aller Zonen die Voraussetzungen für eine einheitliche demokratische Justiz zu schaffen und zur Verwirklichung der deutschen Rechtseinheit beizutragen“. Der VDJD gehörten daher auch westdeutsche Juristen an. Die internationale Arbeit der VDJD war darauf gerichtet, durch Auslandspropagan[S. 888]da, Durchführung und Teilnahme an internationalen Veranstaltungen das Ansehen der DDR zu stärken und gleichzeitig die „friedensgefährdende Aggressionspolitik der Alleinvertretungsanmaßung der Bonner Regierung“ anzuprangern (Neue Justiz, 1969, Heft 19, S. 621), Auf der Zentralen Delegiertenkonferenz am 30. 10. 1970 wurde „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen: Entwicklungsbedingungen der neu formulierten Hauptaufgaben und der Erfordernisse der sozialistischen Demokratie“ beschlossen, das Statut der Juristen-Vereinigung zu überarbeiten, und den Namen in „Vereinigung der Juristen der DDR“ zu ändern.
Hauptaufgaben der Organisation bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus bleiben die Rechtspropaganda im Innern, die Mitwirkung an der Erfüllung bildungspolitischer Aufgaben und die „internationale Arbeit als Beitrag zur Verwirklichung der sozialistischen Außenpolitik der DDR“ (Neue Justiz; H. 3, 1971, S. 81).
Präsident ist seit 1962 der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Heinrich Töplitz (CDU), Generalsekretär ist Walter Baur.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 887–888
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