Versicherungsaufsicht (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Die staatliche Aufsicht über das Versicherungswesen oblag bis 1952 dem damaligen Deutschen Aufsichtsamt für Versicherungswesen. Mit Erlaß vom 6. 11. 1952 über die Errichtung der DVA (Deutschen Versicherungsanstalt) wurde das Aufsichtsamt zu einer Hauptverwaltung der DVA umgebildet. Gegenwärtig ist die Dachorganisation für alle Zweige des Versicherungswesens die Staatliche Versicherung der DDR, die ihrerseits der Anleitung und Kontrolle des Finanzministeriums unterliegt. Das Ministerium der Finanzen entscheidet über die Besetzung der Direktorenposten der Staatlichen Versicherung; ihm sind die Versicherungsbilanzen und Geschäftsberichte vorzulegen. Die Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz wird von der Staatlichen Finanzrevision geprüft und bestätigt.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 906
| Versicherung der volkseigenen Wirtschaft | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Versorgung |